Förderung durch das Bischöfliche Jugendamt Passau
Folgende Aktivitäten werden gefördert:
1. Religiöse Einkehrtage und Fahrten der Jugend
2. Firmgemeinschaftstage
3. Tage der Orientierung (TdO)
4. Besinnungstage
5. Neubau, Renovierung und Ausstattung von Gebäuden oder Räumen kirchlicher Jugendarbeit
6. Förderung von Maßnahmen, Instrumenten und Verstärkeanlagen für Singgruppen des Neuen Geistlichen Liedes